Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B-SaaS, Beta) — WARP
ENTWURF — vor Veröffentlichung anwaltliche Prüfung erforderlich. Kein Rechtsrat. Stand: 25.07.2026 (Finalisierung).
Dieses Dokument ist ein Entwurf/Vorlagentext für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzung der SaaS-Plattform „WARP" während der Beta-Phase. Es stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Rechtsgrundlagen-, Haftungs- und Fristenangaben sind vorläufige Einordnungen zur anwaltlichen Bestätigung. Firmendaten, Zahlungsdienstleister-Status und Löschfristen wurden am 25.07.2026 eingearbeitet. Verbleibende offene Werte sind als[PLATZHALTER: …]markiert und inOFFENE-PUNKTE.mdgelistet. Grundlage der technischen Aussagen ist die Datenfluss-AnalyseDATENFLUESSE.mdzum Beta-Kandidaten, Commitddbba50.
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „WARP" (nachfolgend „WARP" oder „Plattform") durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die WARP zur Analyse von Marge, Deckungsbeitrag und Marketing-Kanälen ihres auf JTL-Wawi basierenden Handelsgeschäfts einsetzen (nachfolgend „Kunde"). Anbieterin von WARP ist WARP – ecomm solution, Inhaber Lukas Babbick (Einzelunternehmen), Ludwig-Erhard-Str. 11, 38518 Gifhorn, Deutschland, vertreten durch Lukas Babbick (nachfolgend „Anbieter").
WARP befindet sich zum Zeitpunkt der Bereitstellung dieser AGB in einer Beta-Phase (vgl. § 3). Die nachfolgenden Regelungen tragen diesem Umstand ausdrücklich Rechnung.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
1.1 Ausschließlich Unternehmergeschäft
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Mit der Registrierung bzw. Nutzung von WARP bestätigt der Kunde, dass er die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
1.2 Vorrang dieser AGB
Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde betreffend die Nutzung von WARP, auch wenn nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen erbringt, ohne dem ausdrücklich zu widersprechen.
1.3 Begriffe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| „WARP" | die vom Anbieter betriebene SaaS-Plattform bestehend aus Kunden-Panel, API-Backend und optionalem WARP-Pixel-Plugin für JTL-Wawi-Shops. |
| „Kunde" | der Unternehmer, für den ein Nutzerkonto bei WARP eingerichtet ist bzw. der WARP nutzt. |
| „Nutzer" | natürliche Personen, die im Namen des Kunden auf WARP zugreifen (Rollen CUSTOMER_ADMIN / CUSTOMER_USER). |
| „Beta-Phase" | der in § 3 näher beschriebene, zeitlich befristete und funktional eingeschränkte Testbetrieb von WARP. |
| „Trial" | der in § 5.2 beschriebene kostenfreie Testzeitraum vor bzw. unabhängig von einer kostenpflichtigen Nutzung. |
| „Endkunden des Kunden" | Käufer/Besucher im Onlineshop des Kunden; sie sind nicht Vertragspartei dieser AGB. |
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
2.1 Leistungsübersicht
WARP ist eine SaaS-Anwendung für Händler, die die JTL-Wawi-Warenwirtschaft einsetzen. Gemäß dem Funktionsumfang, wie er sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung [PLATZHALTER: konkrete, verbindliche Leistungsbeschreibung/Produktbeschreibung, auf die diese AGB Bezug nehmen] ergibt, umfasst WARP insbesondere:
- die Analyse von Marge und Deckungsbeitrag auf Basis der vom Kunden bereitgestellten JTL-Wawi-Daten;
- die Auswertung von Marketing-Kanälen und deren wirtschaftlicher Wirkung;
- Dashboards auf Basis der vom Kunden angebundenen Google-Dienste (Google Analytics 4, Google Ads, Google Search Console, Google Merchant Center);
- eine Kundenwert-/CLV-Analyse (Customer-Lifetime-Value, RFM-Segmentierung) auf Basis der JTL-Wawi-Daten des Kunden;
- ein optionales, in den JTL-Wawi-Shop des Kunden zu integrierendes WARP-Pixel zur serverseitigen Erfassung von Bestell- und Attributionsdaten der Endkunden des Kunden.
Der konkrete, im jeweiligen Vertrag geschuldete Funktionsumfang richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung [PLATZHALTER: Leistungs-/Produktbeschreibung]. Diese AGB begründen keine über die jeweils aktuell freigeschaltete Funktionalität hinausgehenden Ansprüche.
2.2 Voraussetzungen auf Kundenseite
Die Nutzung von WARP setzt voraus, dass der Kunde über eine eigene JTL-Wawi-Installation sowie — je nach genutzter Funktion — über eigene Zugänge zu Google Analytics 4, Google Ads, Google Search Console und/oder Google Merchant Center verfügt und dem Anbieter die hierfür erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellt (siehe § 6).
2.3 Datenverarbeitungs-Rollen (Übersicht)
Für das Verständnis der nachfolgenden Regelungen ist die Rollenverteilung nach der Datenschutz-Grundverordnung maßgeblich:
- Für den Betrieb der eigenen Kundenbeziehung (Nutzerkonten, Anmeldesicherheit, transaktionale E-Mails, Zahlungsabwicklung, Admin-Zugriff/Audit) ist der Anbieter Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
- Für die Verarbeitung der Geschäfts-, Marketing- und Endkundendaten des Kunden (Google-Analytics-/Ads-/Search-Console-/Merchant-Daten, JTL-Wawi-Daten einschließlich Endkundendaten, Lieferanten-/Preislisten-Importe, WARP-Pixel-/Attributionsdaten) ist der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO; Verantwortlicher ist insoweit der Kunde. Einzelheiten regelt der gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 10).
§ 3 Beta-Klausel — besondere Bestimmungen für die Beta-Phase
WARP wird dem Kunden derzeit ausschließlich im Rahmen einer Beta-Phase zur Verfügung gestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich, dass für die Beta-Phase die folgenden besonderen Bestimmungen gelten, die den übrigen Regelungen dieser AGB vorgehen:
3.1 Eingeschränkter und unfertiger Funktionsumfang
Der Funktionsumfang von WARP ist während der Beta-Phase nicht abschließend fertiggestellt. Einzelne Funktionen können unvollständig, fehlerhaft, nur eingeschränkt nutzbar oder noch in Entwicklung sein. Der Anbieter übernimmt keine Zusicherung, dass sämtliche in der Produktbeschreibung genannten oder im Panel sichtbaren Funktionen zu jedem Zeitpunkt vollständig oder fehlerfrei zur Verfügung stehen.
3.2 Änderungs- und Einstellungsvorbehalt
Der Anbieter ist berechtigt, während der Beta-Phase jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzelne Funktionen, Module oder Schnittstellen von WARP zu ändern, zu beschränken, vorübergehend zu deaktivieren oder dauerhaft einzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Fortbestand einer bestimmten Funktion, Ansicht, Schnittstelle oder Datenstruktur besteht während der Beta-Phase nicht.
3.3 Keine Verfügbarkeits- oder SLA-Zusage
Für die Beta-Phase übernimmt der Anbieter keine Zusage zu Verfügbarkeit, Reaktionszeiten oder sonstigen Dienstgütemerkmalen (Service Level Agreement). Es gelten keine Mindestverfügbarkeitswerte. § 7 bleibt unberührt.
3.4 Ausdrücklicher Hinweis auf Datenverlustrisiko
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anbieter während der Beta-Phase keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Integrität der in WARP verarbeiteten und gespeicherten Daten übernimmt. Datenverlust, Datenverfälschung oder ein vorübergehender oder dauerhafter Ausfall einzelner Datenbestände können während der Beta-Phase nicht ausgeschlossen werden. Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, eigene, von WARP unabhängige Sicherungen seiner in WARP hinterlegten oder aus WARP exportierbaren Daten anzufertigen. Der Anbieter ist während der Beta-Phase nicht verpflichtet, ein bestimmtes Backup- oder Wiederherstellungsniveau zu gewährleisten; zu den im Code belegten, aber noch nicht vollständig eingerichteten technischen Sicherungsmaßnahmen (Offsite-Backup geplant, siehe AVV) vgl. [PLATZHALTER: F-19].
3.5 Test- und Feedbackcharakter
Die Nutzung von WARP während der Beta-Phase erfolgt zu Testzwecken. Der Kunde ist eingeladen, dem Anbieter Rückmeldungen (Feedback) zu Funktionsumfang, Bedienbarkeit und Fehlern mitzuteilen; eine Verpflichtung zur Feedback-Erteilung besteht nicht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, gemeldete Fehler oder Verbesserungsvorschläge umzusetzen. [PLATZHALTER: falls Feedback-Nutzungsrechte für den Anbieter vereinbart werden sollen, ist dies gesondert zu regeln.]
§ 4 Vertragsschluss und Zugang
4.1 Kontoeinrichtung
Nutzerkonten bei WARP werden im untersuchten Code-Stand durch den Anbieter (Superadmin-Provisionierung) eingerichtet; zusätzlich ist für die Beta eine öffentliche Selbstregistrierung vorgesehen (beide Wege). Der Vertrag über die Nutzung von WARP kommt durch gesonderte Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde (z. B. individuelles Angebot/Auftrag) bzw. durch die Registrierung und die anschließende Einrichtung/Freischaltung des Kundenkontos zustande. [PLATZHALTER: F-27 — die öffentliche Selbstregistrierung mit Double-Opt-in/E-Mail-Verifikation ist im untersuchten Code-Stand noch nicht aktiv; sobald diese Funktion produktiv geschaltet wird, ist dieser Abschnitt entsprechend zu ergänzen (Registrierungsablauf, Verifikationspflicht, AGB-Einbeziehung im Registrierungsprozess).]
4.2 Zugangsdaten und Geheimhaltung
Der Kunde und die von ihm autorisierten Nutzer sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen oder von ihnen gewählten Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind oder ein Missbrauch des Kontos stattgefunden hat. Der Kunde haftet für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er deren missbräuchliche Verwendung zu vertreten hat.
4.3 Berechtigung zur Kontoeinrichtung
Der Kunde stellt sicher, dass nur solche Personen als Nutzer für sein Kundenkonto benannt werden, die zur Nutzung von WARP im Namen des Kunden berechtigt sind.
§ 5 Preise, Trial- und Beta-Zeiträume, Zahlung
5.1 Grundsatz
Die Abrechnung kostenpflichtiger Leistungen erfolgt, soweit eine solche zum jeweiligen Zeitpunkt vorgesehen ist, über den Zahlungsdienstleister Stripe. Kartendaten des Kunden werden dabei unmittelbar von Stripe auf einer von Stripe gehosteten Zahlungsseite erhoben; der Anbieter selbst speichert keine Kartendaten.
5.2 Trial-Zeitraum
Kundenkonten können mit einem Trial-Zeitraum von 14 Tagen ausgestattet werden. Während des Trial-Zeitraums stehen dem Kunden die freigeschalteten Funktionen im Rahmen der jeweils geltenden Beschränkungen zur Testnutzung zur Verfügung. [PLATZHALTER: ob und in welchem Umfang der Trial-Zeitraum kostenfrei ist, sowie Folgen bei Nichtverlängerung/Nichtabschluss eines kostenpflichtigen Vertrags nach Trial-Ende.]
5.3 Beta-Zeitraum
Unabhängig vom Trial kann der Anbieter Kundenkonten einen vom Anbieter vergebenen Beta-Zeitraum von 90 Tagen einräumen (technisch als „AccessGrant" bezeichnet). Nach Ablauf des jeweiligen Trial- oder Beta-Zeitraums entscheidet sich, ob und in welchem Umfang eine Weiternutzung von WARP möglich ist. [PLATZHALTER: Verlängerungsmodalitäten, automatische Beendigung oder Übergang in ein kostenpflichtiges Modell.]
5.4 Preise und Abrechnung
[PLATZHALTER: konkrete Preise/Entgelte, Währung und Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich/jährlich) sind zum Zeitpunkt dieser Fassung nicht abschließend festgelegt und hier einzufügen, sobald sie feststehen — F-12.] Sofern und solange WARP dem Kunden im Rahmen der Beta-Phase unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, gilt dies vorrangig; [PLATZHALTER: Bestätigung, ob und ab wann die Beta-Nutzung entgeltpflichtig wird bzw. wurde, und ob hierüber gesondert informiert wird.]
5.5 Zahlungsabwicklung über Stripe
Für die Zahlungsabwicklung übermittelt der Anbieter an Stripe ausschließlich eine interne Mandanten-Kennung (Tenant-ID); Name oder E-Mail-Adresse des Kunden werden vom Anbieter selbst nicht an Stripe übermittelt. Zahlungsrelevante personenbezogene Daten (z. B. Zahlungs-E-Mail) werden — soweit erforderlich — unmittelbar von Stripe im Rahmen des von Stripe gehosteten Checkout-Vorgangs erhoben. Stripe verarbeitet Daten in den USA; nähere Angaben zu Rechtsgrundlage und Absicherung des Drittlandtransfers vgl. § 10.3 und [PLATZHALTER: F-12]. Zum Zeitpunkt dieser Fassung besteht noch kein Stripe-Konto und kein Stripe-DPA; die Zahlungsabwicklung erfolgt technisch im Testmodus von Stripe. Ein Wechsel in den Live-Zahlungsbetrieb setzt den Abschluss des Stripe-Kontos und -DPA voraus und ist [PLATZHALTER: F-12] gesondert zu bestätigen.
5.6 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen bis zur vollständigen Bezahlung einzuschränken oder auszusetzen. [PLATZHALTER: konkrete Mahn-/Verzugsregelungen, Verzugszinsen, Mahnkosten.]
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, WARP nur im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere dem Datenschutzrecht, sowie den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen. Der Kunde darf WARP nicht für Zwecke einsetzen, die gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
6.2 Verantwortlichkeit für JTL-/Endkundendaten
Der Kunde bleibt für die von ihm über JTL-Wawi, Google-Dienste, Lieferanten-Importe und das WARP-Pixel in WARP eingebrachten oder von WARP im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten — insbesondere Daten seiner Endkunden — datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO (vgl. § 2.3). Der Kunde stellt sicher, dass für sämtliche von ihm veranlassten Verarbeitungen eine hinreichende Rechtsgrundlage besteht. Dies umfasst insbesondere:
- die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Weitergabe seiner JTL-Wawi-Daten (einschließlich Endkundendaten) an den Anbieter zur Verarbeitung im Auftrag;
- die Rechtmäßigkeit der Anbindung seiner Google-Analytics-4-, Google-Ads-, Google-Search-Console- und Google-Merchant-Konten, einschließlich des Abschlusses der insoweit erforderlichen Vereinbarungen mit Google [PLATZHALTER: F-14];
- die Einholung einer wirksamen Einwilligung (Consent) seiner Endkunden nach § 25 TDDDG, soweit dies für den Einsatz des WARP-Pixels bzw. für damit verbundene Layer-2-Funktionen (z. B. Affiliate-Tracking) erforderlich ist. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die technische Umsetzung des Consent-Managements (Cookie-/Consent-Banner, Einbindung eines Consent-Management-Tools im Shop) allein Aufgabe des Kunden ist und vom WARP-Pixel selbst nicht sichergestellt wird [PLATZHALTER: F-30 — anwaltliche Bestätigung der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen-Einordnung].
6.3 Voraussetzung: Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags
Die Verarbeitung der in § 2.3 und § 10 genannten, dem Kunden zuordenbaren Daten durch den Anbieter als Auftragsverarbeiter setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwischen Kunde und Anbieter voraus. Der Anbieter ist berechtigt, die Aufnahme bzw. Fortsetzung der betroffenen Verarbeitungen von dessen Abschluss abhängig zu machen [PLATZHALTER: F-26 — Bestätigung, dass der AVV vor Beta-Beginn mit jedem Kunden geschlossen wird].
6.4 Korrekte Zugangsdaten für Integrationen
Der Kunde stellt dem Anbieter für die Anbindung von JTL-Wawi und der genutzten Google-Dienste zutreffende und aktuelle Zugangsdaten zur Verfügung und ist für deren Aktualität verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen, die auf unrichtige, unvollständige oder veraltete Zugangsdaten des Kunden zurückzuführen sind.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
7.1 Keine Verfügbarkeitszusage in der Beta-Phase
Wie in § 3.3 dargestellt, übernimmt der Anbieter während der Beta-Phase keine Zusage bestimmter Verfügbarkeitswerte. Dies gilt unbeschadet der Bemühungen des Anbieters, WARP im praktischen Regelbetrieb verfügbar zu halten.
7.2 Wartung
Der Anbieter ist berechtigt, WARP zeitweise, auch ohne vorherige Ankündigung, zu Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungszwecken einzuschränken oder nicht verfügbar zu machen. Der Anbieter wird geplante Wartungsfenster nach Möglichkeit, aber ohne Rechtsanspruch des Kunden, ankündigen.
7.3 Support
Der Anbieter bietet dem Kunden Support über das Postfach support@wawihub.de im folgenden Umfang: [PLATZHALTER: Reaktionszeiten, Servicezeiten — nicht Bestandteil einer SLA im Sinne des § 3.3, sondern kulanzweise Bestbemühen]. Ein Anspruch auf einen bestimmten Support-Umfang besteht während der Beta-Phase nicht.
§ 8 Haftung
8.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen,
- im Rahmen einer etwaig ausdrücklich übernommenen Garantie,
- soweit sich aus dem Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung ergibt.
8.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. [PLATZHALTER: Haftungshöchstgrenze — ggf. betragsmäßige Deckelung, z. B. bezogen auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte.]
8.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Beta-spezifische Haftungsbegrenzung für Datenverlust
Unbeschadet der §§ 8.1 bis 8.3 haftet der Anbieter während der Beta-Phase für Schäden aus dem Verlust, der Verfälschung oder der Nichtverfügbarkeit von Daten (vgl. den ausdrücklichen Hinweis in § 3.4) nur nach Maßgabe der §§ 8.1 und 8.2; eine darüberhinausgehende Haftung für den Verlust von in WARP gespeicherten oder verarbeiteten Daten wird für die Beta-Phase ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dem Kunde eine eigene, zumutbare Datensicherung möglich gewesen wäre.
8.5 Produkthaftungsgesetz
Die Regelungen dieses § 8 lassen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
8.6 Mitverschulden
Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch die Verletzung eigener Pflichten nach § 6, wird bei der Schadensbemessung berücksichtigt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1 Befristung der Beta-Phase
Die Nutzung von WARP im Rahmen der Beta-Phase ist zeitlich befristet. [PLATZHALTER: konkrete Gesamtdauer bzw. konkretes Enddatum der Beta-Phase; unbeschadet der individuellen, kontospezifischen Trial-(14 Tage) und Beta-Zugriffsfristen (90 Tage) nach § 5.2 und § 5.3.] Nach Ablauf der Beta-Phase entscheidet der Anbieter über die Bedingungen einer etwaigen Weiternutzung (z. B. Übergang in ein reguläres, kostenpflichtiges Vertragsverhältnis).
9.2 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können die Nutzung von WARP jederzeit [PLATZHALTER: konkrete Kündigungsfrist, z. B. „mit einer Frist von … Tagen zum Monatsende"] in Textform kündigen. Während der Beta-Phase ist eine kurzfristige Beendigung durch den Anbieter im Hinblick auf den Test- und Entwicklungscharakter der Plattform (§ 3) ausdrücklich vorbehalten.
9.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten dieser AGB (insbesondere § 6) verstößt und diesen Verstoß trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, oder wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit den Anbieter einem unzumutbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Risiko aussetzen würde.
9.4 Folgen der Vertragsbeendigung — Datenexport, Rückgabe und Löschung
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Kunden zu WARP gesperrt. Für die Rückgabe und Löschung der dem Kunden zuordenbaren Daten gilt — in Übereinstimmung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 10) — folgender Rahmen (marktüblich, Anwaltsvorbehalt, F-23):
- 30 Tage Export-Frist: Der Kunde kann ab Vertragsende für 30 Tage den Export bzw. die Rückgabe seiner Daten verlangen. Ein Self-Service-Export-Werkzeug hierfür ist als Produktfunktion vorgesehen, im untersuchten Code-Stand aber noch nicht verfügbar; bis dahin erfolgt der Export durch den Anbieter (vgl. F-36).
- Endgültige Löschung spätestens 60 Tage nach Vertragsende (maximal 90 Tage), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. für Rechnungsdaten, § 147 AO / § 257 HGB) entgegensteht.
- Backup-Rotationsauslauf (transparent): Die Löschung im Livesystem erfolgt unverzüglich; in den verschlüsselten Sicherungskopien läuft ein gelöschter Datensatz mit der dokumentierten Rotationsfrist (derzeit 90 Tage) aus. Nach einem etwaigen Zurückspielen einer Sicherungskopie werden zwischenzeitliche Löschungen erneut angewendet (Re-Lösch-Garantie); ein solcher Re-Lösch-Mechanismus ist im untersuchten Code-Stand noch nicht implementiert und wird als Produktanforderung nachgehalten (vgl. F-38).
Ansprüche Betroffener (z. B. der Endkunden des Kunden) nach Art. 15–21 DSGVO richten sich primär gegen den Kunden als Verantwortlichen; der Anbieter unterstützt den Kunden insoweit nach Maßgabe des AVV.
§ 10 Datenschutz
10.1 Verweis auf Datenschutzerklärung
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist (Nutzerkonten, Anmeldesicherheit, transaktionale E-Mails, Zahlungsabwicklung, Admin-Audit — entsprechend VT-1 bis VT-7 der zugrunde liegenden Datenfluss-Analyse), gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Anbieters [PLATZHALTER: Verlinkung/Fundstelle der Datenschutzerklärung].
10.2 Verweis auf den Auftragsverarbeitungsvertrag
Für die Verarbeitung von Daten, für die der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter ist (Google-Analytics-/Ads-/Search-Console-/Merchant-Daten, JTL-Wawi-Daten einschließlich Endkundendaten, Lieferanten-/Preislisten-Importe, WARP-Pixel-/Attributionsdaten — entsprechend VT-8 bis VT-11), gilt ergänzend der zwischen Anbieter und Kunde abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme dieser Verarbeitungen (§ 6.3).
10.3 Empfänger und Drittlandtransfers
Im Rahmen der Leistungserbringung setzt der Anbieter u. a. folgende Empfänger/Auftragsverarbeiter ein: Hetzner (Hosting, Rechenzentrum Helsinki, Finnland, EU; AV-Vertrag abgeschlossen), IONOS (Versand transaktionaler System-E-Mails, Deutschland/EU; AV-Vertrag abgeschlossen), Stripe (Zahlungsabwicklung, USA — noch kein Konto/DPA, [PLATZHALTER: F-12]), LexOffice (Rechnungsschreibung — AV-Prüfung offen, [PLATZHALTER: F-41]), Google LLC (im Rahmen der vom Kunden angebundenen GA4-/Ads-/Search-Console-/Merchant-Konten — dort im Auftragskontext des Kunden, vgl. § 6.2) sowie ggf. einen KI-/LLM-Anbieter [PLATZHALTER: F-15/F-16]. Soweit hierbei Daten in Drittländer, insbesondere in die USA (Stripe, Google, ggf. KI-Anbieter), übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere gestützt auf das EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln [PLATZHALTER: F-12/F-14/F-15/F-16 — Bestätigung des jeweils aktuellen Transfermechanismus]. Eine vollständige, aktuelle Liste der eingesetzten Auftragsverarbeiter/Sub-Auftragsverarbeiter wird im AVV bzw. in der Datenschutzerklärung geführt.
10.4 Rechnungsdaten und gesetzliche Aufbewahrung
Soweit im Rahmen der Zahlungsabwicklung Rechnungsdaten entstehen, unterliegen diese neben datenschutzrechtlichen auch handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (u. a. § 147 AO, § 257 HGB); das Verhältnis zwischen diesen Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtlichen Löschpflichten ist [PLATZHALTER: F-41] abschließend zu klären.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungsvorbehalt
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Entwicklungen von WARP (etwa den Übergang von der Beta-Phase in den Regelbetrieb) oder veränderte Preismodelle anzupassen. Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche Änderungen [PLATZHALTER: Ankündigungsfrist/-form, z. B. „mindestens … Tage vor Inkrafttreten in Textform"] informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb [PLATZHALTER: Widerspruchsfrist], gelten die geänderten AGB als angenommen; der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
11.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Gifhorn).
11.4 Form
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Hinweis: Die Angaben in diesem Entwurf beruhen auf dem analysierten Code-Stand ddbba50 (Beta-Kandidat); der tatsächliche Produktivstand auf warp.wawihub.de / warp-admin.wawihub.de ist vor Veröffentlichung operativ abzugleichen (F-28). Sämtliche mit [PLATZHALTER: ...] markierten Stellen sind vor Veröffentlichung durch verbindliche Angaben zu ersetzen und unterliegen der anwaltlichen Prüfung.