Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B-SaaS, Beta) — WARP
Fassung vom 12.09.2026.
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „WARP" (nachfolgend „WARP" oder „Plattform") durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die WARP zur Analyse von Marge, Deckungsbeitrag und Marketing-Kanälen ihres auf JTL-Wawi basierenden Handelsgeschäfts einsetzen (nachfolgend „Kunde"). Anbieterin von WARP ist WARP – ecomm solution, Inhaber Lukas Babbick (Einzelunternehmen), Ludwig-Erhard-Str. 11, 38518 Gifhorn, Deutschland, vertreten durch Lukas Babbick (nachfolgend „Anbieter").
WARP befindet sich zum Zeitpunkt der Bereitstellung dieser AGB in einer Beta-Phase (vgl. § 3). Die nachfolgenden Regelungen tragen diesem Umstand ausdrücklich Rechnung.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
1.1 Ausschließlich Unternehmergeschäft
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Mit der Registrierung bzw. Nutzung von WARP bestätigt der Kunde, dass er die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
1.2 Vorrang dieser AGB
Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde betreffend die Nutzung von WARP, auch wenn nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen erbringt, ohne dem ausdrücklich zu widersprechen.
1.3 Begriffe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| „WARP" | die vom Anbieter betriebene SaaS-Plattform bestehend aus Kunden-Panel, API-Backend und optionalem WARP-Pixel-Plugin für JTL-Wawi-Shops. |
| „Kunde" | der Unternehmer, für den ein Nutzerkonto bei WARP eingerichtet ist bzw. der WARP nutzt. |
| „Nutzer" | natürliche Personen, die im Namen des Kunden auf WARP zugreifen (Rollen CUSTOMER_ADMIN / CUSTOMER_USER). |
| „Beta-Phase" | der in § 3 näher beschriebene, zeitlich befristete und funktional eingeschränkte Testbetrieb von WARP. |
| „Trial" | der in § 5.2 beschriebene unentgeltliche Testzeitraum (Testphase) vor bzw. unabhängig von einer entgeltlichen Nutzung. |
| „Endkunden des Kunden" | Käufer/Besucher im Onlineshop des Kunden; sie sind nicht Vertragspartei dieser AGB. |
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
2.1 Leistungsübersicht
WARP ist eine SaaS-Anwendung für Händler, die die JTL-Wawi-Warenwirtschaft einsetzen. Gemäß dem Funktionsumfang, wie er sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung unter wawihub.de/produkt und wawihub.de/funktionen ergibt, umfasst WARP insbesondere:
- die Analyse von Marge und Deckungsbeitrag auf Basis der vom Kunden bereitgestellten JTL-Wawi-Daten;
- die Auswertung von Marketing-Kanälen und deren wirtschaftlicher Wirkung;
- Dashboards auf Basis der vom Kunden angebundenen Google-Dienste (Google Analytics 4, Google Ads, Google Search Console, Google Merchant Center);
- eine Kundenwert-/CLV-Analyse (Customer-Lifetime-Value, RFM-Segmentierung) auf Basis der JTL-Wawi-Daten des Kunden;
- ein optionales, in den JTL-Wawi-Shop des Kunden zu integrierendes WARP-Pixel zur serverseitigen Erfassung von Bestell- und Attributionsdaten der Endkunden des Kunden;
- das Rückschreiben freigegebener Änderungen in die JTL-Wawi des Kunden (§ 2.4).
Der konkrete, im jeweiligen Vertrag geschuldete Funktionsumfang richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung unter wawihub.de/produkt und wawihub.de/funktionen. Diese AGB begründen keine über die jeweils aktuell freigeschaltete Funktionalität hinausgehenden Ansprüche.
2.2 Voraussetzungen auf Kundenseite
Die Nutzung von WARP setzt voraus, dass der Kunde über eine eigene JTL-Wawi-Installation sowie — je nach genutzter Funktion — über eigene Zugänge zu Google Analytics 4, Google Ads, Google Search Console und/oder Google Merchant Center verfügt und dem Anbieter die hierfür erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellt (siehe § 6).
2.3 Datenverarbeitungs-Rollen (Übersicht)
Für das Verständnis der nachfolgenden Regelungen ist die Rollenverteilung nach der Datenschutz-Grundverordnung maßgeblich:
- Für den Betrieb der eigenen Kundenbeziehung (Nutzerkonten, Anmeldesicherheit, transaktionale E-Mails, Zahlungsabwicklung, Admin-Zugriff/Audit) ist der Anbieter Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
- Für die Verarbeitung der Geschäfts-, Marketing- und Endkundendaten des Kunden (Google-Analytics-/Ads-/Search-Console-/Merchant-Daten, JTL-Wawi-Daten einschließlich Endkundendaten, Lieferanten-/Preislisten-Importe, WARP-Pixel-/Attributionsdaten, Rückschreiben freigegebener Änderungen in die JTL-Wawi nach § 2.4) ist der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO; Verantwortlicher ist insoweit der Kunde. Einzelheiten regelt der gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 10).
2.4 Rückschreiben in die Warenwirtschaft
WARP kann auf Veranlassung des Kunden Daten in dessen JTL-Wawi schreiben (Preise, Artikeltexte, Suchmaschinenfelder, Bestände). Jeder Schreibvorgang setzt eine ausdrückliche Freigabe des Kunden im Panel voraus; ohne Freigabe schreibt WARP nichts. Vor jedem Schreibvorgang legt WARP einen Sicherungsstand der betroffenen Felder an; der Kunde kann den Vorgang über diesen Stand zurücknehmen. Sicherungsstände werden 90 Tage aufbewahrt (§ 3.4). Der Kunde prüft die Vorschau vor der Freigabe; er bleibt für die Richtigkeit der Daten in seiner Warenwirtschaft verantwortlich. Der Anbieter haftet für Schäden aus freigegebenen Schreibvorgängen nur nach § 8. Einzelne Schreibwege können in der Beta-Phase abgeschaltet sein (derzeit: Preise).
§ 3 Beta-Klausel — besondere Bestimmungen für die Beta-Phase
WARP wird dem Kunden derzeit ausschließlich im Rahmen einer Beta-Phase zur Verfügung gestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich, dass für die Beta-Phase die folgenden besonderen Bestimmungen gelten, die den übrigen Regelungen dieser AGB vorgehen:
3.1 Eingeschränkter und unfertiger Funktionsumfang
Der Funktionsumfang von WARP ist während der Beta-Phase nicht abschließend fertiggestellt. Einzelne Funktionen können unvollständig, fehlerhaft, nur eingeschränkt nutzbar oder noch in Entwicklung sein. Der Anbieter übernimmt keine Zusicherung, dass sämtliche in der Produktbeschreibung genannten oder im Panel sichtbaren Funktionen zu jedem Zeitpunkt vollständig oder fehlerfrei zur Verfügung stehen.
3.2 Änderungs- und Einstellungsvorbehalt
Der Anbieter ist berechtigt, während der Beta-Phase jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzelne Funktionen, Module oder Schnittstellen von WARP zu ändern, zu beschränken, vorübergehend zu deaktivieren oder dauerhaft einzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Fortbestand einer bestimmten Funktion, Ansicht, Schnittstelle oder Datenstruktur besteht während der Beta-Phase nicht.
3.3 Keine Verfügbarkeits- oder SLA-Zusage
Für die Beta-Phase übernimmt der Anbieter keine Zusage zu Verfügbarkeit, Reaktionszeiten oder sonstigen Dienstgütemerkmalen (Service Level Agreement). Es gelten keine Mindestverfügbarkeitswerte. § 7 bleibt unberührt.
3.4 Ausdrücklicher Hinweis auf Datenverlustrisiko
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anbieter während der Beta-Phase keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Integrität der in WARP verarbeiteten und gespeicherten Daten übernimmt. Datenverlust, Datenverfälschung oder ein vorübergehender oder dauerhafter Ausfall einzelner Datenbestände können während der Beta-Phase nicht ausgeschlossen werden. Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, eigene, von WARP unabhängige Sicherungen seiner in WARP hinterlegten oder aus WARP exportierbaren Daten anzufertigen. Der Anbieter ist während der Beta-Phase nicht verpflichtet, ein bestimmtes Backup- oder Wiederherstellungsniveau zu gewährleisten. Derzeit führt der Anbieter folgende Sicherungen durch: Anwendungsinterne Sicherungen (einschließlich der Sicherungsstände nach § 2.4) werden verschlüsselt gespeichert und nach 90 Tagen gelöscht. Die Datenbank wird täglich gesichert; vorgehalten werden 14 tägliche und 8 wöchentliche Stände. Eine räumlich getrennte Sicherung (Offsite) ist vorgesehen, aber noch nicht angebunden. Aus diesen Angaben folgt kein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Sicherungsniveau; Einzelheiten zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
3.5 Test- und Feedbackcharakter
Die Nutzung von WARP während der Beta-Phase erfolgt zu Testzwecken. Der Kunde ist eingeladen, dem Anbieter Rückmeldungen (Feedback) zu Funktionsumfang, Bedienbarkeit und Fehlern mitzuteilen; eine Verpflichtung zur Feedback-Erteilung besteht nicht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, gemeldete Fehler oder Verbesserungsvorschläge umzusetzen. An Verbesserungsvorschlägen, Ideen und sonstigen Rückmeldungen, die der Kunde dem Anbieter übermittelt, räumt der Kunde dem Anbieter ein einfaches, unentgeltliches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein; der Anbieter darf sie zur Weiterentwicklung von WARP verwenden.
§ 4 Vertragsschluss und Zugang
4.1 Registrierung und Kontoeinrichtung
Nutzerkonten bei WARP entstehen durch die öffentliche Selbstregistrierung im Panel oder durch Einrichtung durch den Anbieter auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung (z. B. individuelles Angebot). Bei der Selbstregistrierung gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse an und bestätigt diese über den ihm zugesandten Verifikationslink (E-Mail-Verifikation); das Konto wird erst mit der Verifikation freigeschaltet. Im Registrierungsvorgang nimmt der Kunde diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 6.3, § 10.2) durch aktive Bestätigung an; der Anbieter speichert den Zeitpunkt der Annahme und die angenommene Fassung der Texte. Der Vertrag über die Nutzung von WARP kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos zustande.
4.2 Zugangsdaten und Geheimhaltung
Der Kunde und die von ihm autorisierten Nutzer sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen oder von ihnen gewählten Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind oder ein Missbrauch des Kontos stattgefunden hat. Der Kunde haftet für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er deren missbräuchliche Verwendung zu vertreten hat.
4.3 Berechtigung zur Kontoeinrichtung
Der Kunde stellt sicher, dass nur solche Personen als Nutzer für sein Kundenkonto benannt werden, die zur Nutzung von WARP im Namen des Kunden berechtigt sind.
§ 5 Preise, Trial- und Beta-Zeiträume, Zahlung
5.1 Grundsatz
Die Abrechnung kostenpflichtiger Leistungen erfolgt, soweit eine solche zum jeweiligen Zeitpunkt vorgesehen ist, über den Zahlungsdienstleister Stripe. Kartendaten des Kunden werden dabei unmittelbar von Stripe auf einer von Stripe gehosteten Zahlungsseite erhoben; der Anbieter selbst speichert keine Kartendaten.
5.2 Testphase (Trial)
Mit der Freischaltung des Kontos beginnt eine Testphase von 14 Tagen, in der der Kunde WARP unentgeltlich und mit vollem Funktionsumfang nutzen kann. Für die ersten zehn verifizierten Registrierungen beträgt die Testphase 90 Tage. Der Anbieter weist den Kunden 14 Tage und 3 Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail auf deren Ende hin. Schließt der Kunde bis zum Ablauf der Testphase keinen Vertrag über die weitere Nutzung (Abonnement, § 5.4) ab, endet der Zugang zu WARP; die Daten des Kunden werden 60 Tage aufbewahrt und danach gelöscht (§ 9.4).
5.3 Beta-Phase und Pilotangebot
Die Beta-Phase (§ 3) endet zu dem vom Anbieter angekündigten Zeitpunkt, spätestens am 31.12.2026 (§ 9.1). Kunden, die während der Beta-Phase einen Vertrag über die Nutzung von WARP schließen (Pilotkunden), erhalten das Pilotangebot nach § 5.4: die ersten drei Monate ab Vertragsschluss sind unentgeltlich, danach gilt dauerhaft der Pilotpreis. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor Beginn der Entgeltpflicht in Textform; bis dahin kann der Kunde jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen (§ 9.2). Die kontobezogene Testphase nach § 5.2 geht dem Vertragsschluss voraus und bleibt von diesem Angebot unberührt.
5.4 Preise und Abrechnung
Die Vergütung für die Nutzung von WARP beträgt 129 Euro im Monat (Listenpreis). Pilotkunden (§ 5.3) zahlen dauerhaft 89 Euro im Monat; die ersten drei Monate ab Vertragsschluss sind für sie unentgeltlich (0 Euro). Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Für die unentgeltlichen Monate fällt keine Vergütung an; es werden keine Entgelte eingezogen.
5.5 Zahlungsabwicklung über Stripe
Für die Zahlungsabwicklung übermittelt der Anbieter an Stripe ausschließlich eine interne Mandanten-Kennung (Tenant-ID); Name oder E-Mail-Adresse des Kunden werden vom Anbieter selbst nicht an Stripe übermittelt. Zahlungsrelevante personenbezogene Daten (z. B. Zahlungs-E-Mail) werden — soweit erforderlich — unmittelbar von Stripe im Rahmen des von Stripe gehosteten Checkout-Vorgangs erhoben. Stripe verarbeitet Daten auch in den USA; Rechtsgrundlage und Absicherung des Drittlandtransfers sind in § 10.3 beschrieben. Der Anbieter hat mit Stripe ein Data Processing Agreement geschlossen. Während der Beta-Phase läuft die Zahlungsabwicklung im Testmodus von Stripe; es werden keine Zahlungen eingezogen. Der Live-Zahlungsbetrieb beginnt mit dem Regelbetrieb; der Anbieter informiert den Kunden hierüber mindestens vier Wochen vorher in Textform (§ 5.3).
5.6 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zahlt der Kunde auch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer zweiten Mahnung nicht, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den entgeltpflichtigen Funktionen bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 9.3) bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, WARP nur im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere dem Datenschutzrecht, sowie den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen. Der Kunde darf WARP nicht für Zwecke einsetzen, die gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
6.2 Verantwortlichkeit für JTL-/Endkundendaten
Der Kunde bleibt für die von ihm über JTL-Wawi, Google-Dienste, Lieferanten-Importe und das WARP-Pixel in WARP eingebrachten oder von WARP im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten — insbesondere Daten seiner Endkunden — datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO (vgl. § 2.3). Der Kunde stellt sicher, dass für sämtliche von ihm veranlassten Verarbeitungen eine hinreichende Rechtsgrundlage besteht. Dies umfasst insbesondere:
- die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Weitergabe seiner JTL-Wawi-Daten (einschließlich Endkundendaten) an den Anbieter zur Verarbeitung im Auftrag;
- die Rechtmäßigkeit der Anbindung seiner Google-Analytics-4-, Google-Ads-, Google-Search-Console- und Google-Merchant-Konten. Die hierfür erforderlichen Vereinbarungen mit Google (Nutzungs- und Datenverarbeitungsbedingungen der jeweiligen Google-Dienste) schließt der Kunde selbst ab; der Anbieter greift ausschließlich mit den vom Kunden erteilten Zugängen auf diese Konten zu (§ 10.3);
- die Einholung einer wirksamen Einwilligung (Consent) seiner Endkunden nach § 25 TDDDG, soweit dies für den Einsatz des WARP-Pixels bzw. für damit verbundene Layer-2-Funktionen (z. B. Affiliate-Tracking) erforderlich ist. Die Einholung, die technische Umsetzung (Cookie-/Consent-Banner, Einbindung eines Consent-Management-Tools im Shop) und der Nachweis der Einwilligung sind allein Aufgabe des Kunden; das WARP-Pixel stellt die Einwilligung nicht selbst sicher. Der Kunde bindet das WARP-Pixel so in seinen Shop ein, dass es nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen ausgelöst wird.
6.3 Voraussetzung: Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags
Die Verarbeitung der in § 2.3 und § 10 genannten, dem Kunden zuordenbaren Daten durch den Anbieter als Auftragsverarbeiter setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwischen Kunde und Anbieter voraus. Der AVV wird vor Beginn der Verarbeitung geschlossen; bei der Selbstregistrierung nimmt der Kunde ihn zusammen mit diesen AGB an (§ 4.1), bei Einrichtung des Kontos durch den Anbieter wird er mit der gesonderten Vereinbarung geschlossen. Ohne wirksamen AVV nimmt der Anbieter die betroffenen Verarbeitungen nicht auf und setzt sie nicht fort.
6.4 Korrekte Zugangsdaten für Integrationen
Der Kunde stellt dem Anbieter für die Anbindung von JTL-Wawi und der genutzten Google-Dienste zutreffende und aktuelle Zugangsdaten zur Verfügung und ist für deren Aktualität verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen, die auf unrichtige, unvollständige oder veraltete Zugangsdaten des Kunden zurückzuführen sind.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
7.1 Keine Verfügbarkeitszusage in der Beta-Phase
Wie in § 3.3 dargestellt, übernimmt der Anbieter während der Beta-Phase keine Zusage bestimmter Verfügbarkeitswerte. Dies gilt unbeschadet der Bemühungen des Anbieters, WARP im praktischen Regelbetrieb verfügbar zu halten.
7.2 Wartung
Der Anbieter ist berechtigt, WARP zeitweise, auch ohne vorherige Ankündigung, zu Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungszwecken einzuschränken oder nicht verfügbar zu machen. Der Anbieter wird geplante Wartungsfenster nach Möglichkeit, aber ohne Rechtsanspruch des Kunden, ankündigen.
7.3 Support
Der Anbieter bietet dem Kunden Support über das Postfach support@wawihub.de an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9 bis 17 Uhr. Anfragen werden in der Regel innerhalb eines Werktags beantwortet. Diese Angaben beschreiben das Bestbemühen des Anbieters und begründen keine Zusage im Sinne eines Service Level Agreements (§ 3.3). Ein Anspruch auf einen bestimmten Support-Umfang besteht während der Beta-Phase nicht.
§ 8 Haftung
8.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen,
- im Rahmen einer etwaig ausdrücklich übernommenen Garantie,
- soweit sich aus dem Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung ergibt.
8.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist die Haftung in diesem Fall auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an den Anbieter gezahlt hat, mindestens jedoch auf 2.500 Euro.
8.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Beta-spezifische Haftungsbegrenzung für Datenverlust
Unbeschadet der §§ 8.1 bis 8.3 haftet der Anbieter während der Beta-Phase für Schäden aus dem Verlust, der Verfälschung oder der Nichtverfügbarkeit von Daten (vgl. den ausdrücklichen Hinweis in § 3.4) nur nach Maßgabe der §§ 8.1 und 8.2; eine darüberhinausgehende Haftung für den Verlust von in WARP gespeicherten oder verarbeiteten Daten wird für die Beta-Phase ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dem Kunde eine eigene, zumutbare Datensicherung möglich gewesen wäre.
8.5 Produkthaftungsgesetz
Die Regelungen dieses § 8 lassen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
8.6 Mitverschulden
Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch die Verletzung eigener Pflichten nach § 6, wird bei der Schadensbemessung berücksichtigt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1 Befristung der Beta-Phase
Die Beta-Phase ist zeitlich befristet. Sie endet zu dem vom Anbieter angekündigten Zeitpunkt, spätestens am 31.12.2026; dies gilt unbeschadet der kontobezogenen Testphase nach § 5.2 (14 Tage, für die ersten zehn verifizierten Registrierungen 90 Tage). Mit dem Ende der Beta-Phase geht die Nutzung in den Regelbetrieb über. Für Pilotkunden gilt der Pilotpreis nach § 5.4 fort; Verträge, die nach dem Ende der Beta-Phase geschlossen werden, unterliegen dem Listenpreis. Der Anbieter informiert jeden Kunden mindestens vier Wochen vor Beginn seiner Entgeltpflicht in Textform (§ 5.3).
9.2 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen; eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Während der unentgeltlichen Beta-Phase (§ 5.3) können beide Parteien den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung in Textform kündigen.
9.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten dieser AGB (insbesondere § 6) verstößt und diesen Verstoß trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, oder wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit den Anbieter einem unzumutbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Risiko aussetzen würde.
9.4 Folgen der Vertragsbeendigung — Datenexport, Rückgabe und Löschung
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Kunden zu WARP gesperrt. Für die Rückgabe und Löschung der dem Kunden zuordenbaren Daten gilt in Übereinstimmung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 10) folgender Rahmen:
- 30 Tage Export-Frist: Der Kunde kann ab Vertragsende für 30 Tage den Export bzw. die Rückgabe seiner Daten verlangen. Der Anbieter stellt die Daten auf Anforderung bereit; ein Self-Service-Export im Panel ist als Produktfunktion vorgesehen.
- Endgültige Löschung spätestens 60 Tage nach Vertragsende (maximal 90 Tage einschließlich des Auslaufs der Sicherungen), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. für Rechnungsdaten, § 147 AO / § 257 HGB, vgl. § 10.4) entgegensteht.
- Auslauf der Sicherungen: Die Löschung im Livesystem erfolgt unverzüglich; in den Sicherungskopien läuft ein gelöschter Datensatz mit der jeweiligen Aufbewahrungsfrist aus (§ 3.4), spätestens nach 90 Tagen. Nach jeder Wiederherstellung einer Sicherungskopie werden die seit dem Sicherungsstand protokollierten Löschungen erneut ausgeführt, bevor der Betrieb freigegeben wird.
Ansprüche Betroffener (z. B. der Endkunden des Kunden) nach Art. 15–21 DSGVO richten sich primär gegen den Kunden als Verantwortlichen; der Anbieter unterstützt den Kunden insoweit nach Maßgabe des AVV.
§ 10 Datenschutz
10.1 Verweis auf Datenschutzerklärung
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist (Nutzerkonten, Anmeldesicherheit, transaktionale E-Mails, Zahlungsabwicklung, Admin-Audit — entsprechend VT-1 bis VT-7 der zugrunde liegenden Datenfluss-Analyse), gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter warp.wawihub.de/datenschutz.
10.2 Verweis auf den Auftragsverarbeitungsvertrag
Für die Verarbeitung von Daten, für die der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter ist (Google-Analytics-/Ads-/Search-Console-/Merchant-Daten, JTL-Wawi-Daten einschließlich Endkundendaten, Lieferanten-/Preislisten-Importe, WARP-Pixel-/Attributionsdaten, Rückschreiben freigegebener Änderungen nach § 2.4 — entsprechend VT-8 bis VT-12), gilt ergänzend der zwischen Anbieter und Kunde abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme dieser Verarbeitungen (§ 6.3).
10.3 Empfänger und Drittlandtransfers
Im Rahmen der Leistungserbringung setzt der Anbieter folgende Empfänger und Auftragsverarbeiter ein:
- Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland: Hosting der Server und Datenbanken im Rechenzentrum Helsinki, Finnland (EU); kein Drittlandtransfer; Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
- Hetzner Online GmbH (Storage Box): räumlich getrennte Sicherungskopien, vor der Übertragung verschlüsselt, Speicherort Deutschland (EU); kein Drittlandtransfer; vom Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hetzner umfasst. Die Anbindung ist vorgesehen, aber noch nicht erfolgt (§ 3.4).
- IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland: Versand der System-E-Mails (noreply@wawihub.de) und Postfächer des Anbieters, Deutschland (EU); kein Drittlandtransfer; Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
- Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland, sowie Stripe, Inc., USA: Zahlungsabwicklung, Abo-Verwaltung und Rechnungen; Verarbeitung in der EU und in den USA; Drittlandtransfer in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (Stripe, Inc. ist zertifiziert) und der Standardvertragsklauseln; Data Processing Agreement geschlossen.
- Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (lexoffice), Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg, Deutschland: Rechnungsschreibung und Buchhaltung des Anbieters (Rechnungsempfänger, Rechnungsbeträge), Deutschland (EU); kein Drittlandtransfer; Auftragsverarbeitungsvertrag über das lexoffice-Kundenkonto. lexoffice ist nicht an WARP angebunden; der Anbieter nutzt es als eigenes Rechnungswerkzeug.
- Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, sowie Google LLC, USA: Abruf der vom Kunden angebundenen Konten (Google Analytics 4, Google Ads, Google Search Console, Google Merchant Center); Verarbeitung in der EU und in den USA. Der Kunde schließt die Google-Bedingungen selbst ab (§ 6.2); der Anbieter greift mit den vom Kunden erteilten Zugängen zu. Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert.
- Anthropic, PBC, 548 Market St, San Francisco, CA 94104, USA: Texterzeugung (Standardanbieter für Content Creator und Handlungsempfehlungen); übermittelt werden Artikelnamen, Kategorien, Attribute und vorhandene Beschreibungen; Verarbeitung in den USA; Drittlandtransfer auf Grundlage der Standardvertragsklauseln, ergänzend des EU-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert; Data Processing Addendum des Anbieters.
- OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland, sowie OpenAI, L.L.C., USA: Texterzeugung als vom Kunden wählbarer Anbieter; Verarbeitung in der EU und in den USA; Drittlandtransfer auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (OpenAI, L.L.C. ist zertifiziert) und der Standardvertragsklauseln; Data Processing Addendum des Anbieters.
- Google Ireland Limited / Google LLC (Google Gemini): Erkennung von Tabellen in vom Kunden hochgeladenen Lieferanten-PDFs; die PDF-Datei wird vollständig übertragen; Verarbeitung in der EU und in den USA; Drittlandtransfer auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework und der Standardvertragsklauseln; Google Cloud Data Processing Addendum.
Für die KI-Anbieter gilt: Der Kunde kann in den Einstellungen („Modelle") eigene API-Schlüssel hinterlegen, die verschlüsselt gespeichert werden; andernfalls nutzt WARP die Schlüssel des Anbieters. WARP speichert die an die KI-Anbieter übermittelten Inhalte nicht; die Aufbewahrung beim jeweiligen KI-Anbieter richtet sich nach dessen Data Processing Addendum. Soweit Daten in Drittländer übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage der Art. 44 ff. DSGVO. Die jeweils aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter wird im AVV (Anhang 3) und in der Datenschutzerklärung geführt.
10.4 Rechnungsdaten und gesetzliche Aufbewahrung
Soweit im Rahmen der Zahlungsabwicklung Rechnungsdaten entstehen, unterliegen diese neben datenschutzrechtlichen auch handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Der Anbieter bewahrt Rechnungsdaten zehn Jahre (§ 147 AO) und Handelsbriefe sechs Jahre (§ 257 HGB) auf; die Löschung erfolgt erst nach Ablauf dieser Fristen. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gehen datenschutzrechtlichen Löschpflichten insoweit vor (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungsvorbehalt
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Entwicklungen von WARP (etwa den Übergang von der Beta-Phase in den Regelbetrieb) oder veränderte Preismodelle anzupassen. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
11.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Gifhorn).
11.4 Form
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen WARP, Fassung 12.09.2026.